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Für besonders Begabte

Talentförderung

Die Talentförderung Musikschulen Baselland unterstützt und fördert besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler in ihrer musikalischen Entwicklung.

Die Talentförderung ist ein von 15 kantonalen Musikschulen gemeinsam getragenes Förderprogramm mit einem erweiterten Ausbildungsangebot und ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Die Musikschule Münchenstein ist Mitglied des Talentförderprogramms.

Durch ein breit ausgebautes Fächerangebot wird eine Intensivierung und Erweiterung der musikalischen Ausbildung erreicht. Dazu gehören Instrumental- und Gesangsunterricht, Zweitinstrument, Kammermusik, Ensembles und Orchester, Workshops, Podiumskonzerte sowie Gehörbildung und Musiktheorie.

Es steht nur eine begrenzte Anzahl Plätze zur Verfügung.

Kosten
Fr. 1'080.– (Schulgeld für das gesamte Paket pro Semester)
Alter

Die TFBL steht Kindern und Jugendlichen zwischen 12-20 Jahren offen.

Voraussetzung

Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schülerinnen und Schüler der Talentförderung erwartet, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Instrument und der Musik im Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten steht.

Eintritt

Der Eintritt ist für Schülerinnen und Schüler möglich, welche den Unterricht im instrumentalen Hauptfach an einer Musikschule des Kantons BL belegen.

Der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung gehen folgende Schritte voraus:

  • Eine Empfehlung der Instrumental- oder Gesangslehrperson.
  • Ein Eintrittsgespräch mit der Schulleitung.

Über die Aufnahme in die Talentförderung entscheidet eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertreter der AMS Basel und des Talentrats bei den jährlichen Aufnahmeprüfungen.

Fächerangebot

Folgende Fächer sind zu belegen:

  • Instrumental- oder Gesangsunterricht - Lektionsdauer mindestens 1.0 Lektionen (50 Minuten). Eine längere Lektionsdauer ist möglich.
  • Nebenfach – Lektion 0.5 (25 Minuten). Die Zeit für das Nebenfach kann vollumfänglich für das Hauptfach verwendet werden.
  • Theorie/Gehörbildung – wöchentlich im Einzel- oder Gruppenunterricht
  • Ergänzend: Kammermusik oder Ensemble/Orchester
Podiumskonzerte

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, einmal pro Jahr an einem Podiumskonzert der Talentförderung aufzutreten. Diese öffentlichen Konzerte werden von der Talentjury besucht und beurteilt. Fragliche Leistungen werden mit der Lehrperson und der Schulleitung besprochen.

Klassenstunden

Die Klassenstunden bilden einen zentralen Bestandteil der Talentförderung. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Klassenstunde teilzunehmen. Diese finden in Form von Workshops statt und dienen der Vertiefung eines bestimmten Themas sowie dem Kontakt und Austausch der Schülerinnen und Schüler.

Leistungsbericht

Der jährliche Leistungsbericht besteht aus drei Teilen: Hauptfach- und Nebenfachberichte, Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers.

Laufbahndossier

Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die musikalische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Laufbahndossier dokumentiert wird.

Zusätzliche Angebote

Die Talentförderung bietet spezielle, zeitlich begrenzte Kurse und Workshops an. Die Teilnahme wird erwartet.