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Elterninfo

  • Übertitel: Das Wichtigste im Überblick
  • Aufzählung Überschrift: Wichtige Informationen für die Eltern
  • Aufzählung:
    • Titel Aufzählungspunkt: An- und Abmeldung, Inhalt Aufzählungspunkt:

      An- und Abmelden bis 15. Mai und 15. November fürs kommende Semester.

      Die An- und Abmeldung ist schriftlich mit Online-Formular oder in Papierform an das Sekretariat zu senden.

      Die Anmeldung gilt für ein ganzes Semester und wird ohne rechtzeitige Abmeldung automatisch verlängert.

      Abmeldungen sind nur per Ende Semester möglich (15. Mai und 15. November). 

      Um eine verlässliche Pensenplanung für unsere Lehrpersonen zu gewährleisten, können verspätete Abmeldungen nicht entgegengenommen werden. In solchen Fällen wird das folgende Semester in Rechnung gestellt und ist geschuldet.

      Alle Formulare finden Sie im Downloadbereich oder übers Sekretariat.

      Mit der Anmeldung werden Schul- und Schulgeldordnung anerkannt.

      , Titel ext. Verweis: Downloads
    • Titel Aufzählungspunkt: Schülerzuteilung, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung nach Absprache mit den Lehrpersonen. Entscheidende Faktoren sind die Verfügbarkeit der Lehrperson.

      Wünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt.

    • Titel Aufzählungspunkt: Probleme mit einer Lehrperson - was tun?, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Bei persönlichen oder fachlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betroffene Lehrperson. Die meisten Meinungsverschiedenheiten können in einem offenen Dialog und unter Wahrung von gegenseitigem Respekt gelöst werden. 
      Falls dies nicht gelingt, steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung.

    • Titel Aufzählungspunkt: Stundenplan, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Der Musikunterricht findet von Montag bis Freitag statt. Unsere Lehrpersonen unterrichten meist im Teilpensum an der Musikschule Münchenstein und stehen deshalb nicht an allen Tagen zur Verfügung. Bei der Stundenplaneinteilung wird für alle die bestmögliche Lösung gesucht und wir bedanken uns für Ihre Flexibilität und Zusammenarbeit bei der Terminfindung für den Unterricht.

      Damit Ihr Kind den Unterricht an der Musikschule bestmöglich erleben kann, ist ein Zeitfenster an einem freien Nachmittag oft besser, als an vollgepackten Wochentagen neben Schule, Sport und anderen Freizeitaktivitäten.

    • Titel Aufzählungspunkt: Krankheit/Unfall - was tun?, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Bei Erkrankung wird gebeten, die Musiklehrperson direkt so früh wie möglich zu informieren.

      Von Schülerinnen und Schüler abgesagter Unterricht, wegen z.B. Krankheit, Schulausflügen, Sporttage, Schullager oder speziellen Schulanlässen, kann nicht nachgeholt werden.

      Bei längerer Krankheit (mindestens 3 Wochen) kann eine Teilrückerstattung des Schulgeldes unter Vorlage eines Arztzeugnisses beantragt werden.

      Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall wird spätestens ab der 2. Woche eine Stellvertretung eingesetzt oder die Musikschule erstattet anteilsmässig Schulgeld zurück. Von der Lehrperson aus anderen Gründen abgesagte Lektionen werden vor- bzw. nachgeholt.

      Fällt der Unterricht auf einen Feiertag, besteht kein Anrecht auf Verschiebung oder Rückvergütung.

    • Titel Aufzählungspunkt: Wir ziehen um - was muss ich tun?, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Bitte melden Sie jeden Wohnortswechsel umgehend nicht nur der Lehrperson, sondern auch unserem Sekretariat. Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Münchenstein ist eine Abmeldung auch innerhalb des Semesters zulässig. In diesem Fall wird das Schulgeld anteilsmässig rückerstattet.

      Achtung: für die Ausrichtung des Gemeindebeitrages ist der gesetzliche Wohnort des Kindes massgebend!

    • Titel Aufzählungspunkt: Ferien, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Regelung des Schuljahres, der Schulferien und schulfreien Tagen vom Kanton Baselland gilt auch für die Musikschule.

    • Titel Aufzählungspunkt: Semestergebühren, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Wenn die Schülerinnen und Schüler in die Musikschule aufgenommen werden, verpflichtet die Anmeldung zur Bezahlung des Kurses für mindestens ein Semester.

      Die Gebühren sind auf dem Tarifblatt aufgelistet und werden semesterweise (15.2./15.9.) in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind möglich.

      , Titel ext. Verweis: Tarifblatt
    • Titel Aufzählungspunkt: Wann muss ich die Rechnung bezahlen?, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Rechnung wird jeweils ca. ein Monat nach Beginn des laufenden Semesters verschickt (15.2./15.9.). Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Auf Wunsch kann auch Ratenzahlung vereinbart werden.

    • Titel Aufzählungspunkt: Wie Rabatt auf Schulgeld beantragen?, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Bei zwei oder mehr Kindern aus einer Familie wird ein Geschwisterrabatt auf alle Rechnungsbeträge für den Instrumentalunterricht gewährt.

      Die Musikschule gewährt Sozialrabatt für Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen. Dieser richtet sich nach dem Total steuerbarer Einkünfte und wird automatisch von der Gemeinde berechnet.

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    • Beschriftung: Tarife, Pfad intern: , Pfad ext.:
    • Beschriftung: Rabatte, Pfad intern: , Pfad ext.: