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FVCML0208 10

Lehrerinnen- und Lehrerkonvent

Der Musiklehrerinnen- und Musiklehrerkonvent setzt sich aus allen an der Musikschule angestellten Musiklehrerinnen und Musiklehrern zusammen.

Dieser Konvent hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • er nimmt zuhanden des Schulrates Stellung zur Organisation der Schulleitung
  • er arbeitet unter Federführung der Schulleitung das Schulprogramm und schulinterne Erlasse aus
  • er wählt die Vertretung der Musiklehrerinnen und Musiklehrer im Schulrat
  • er nimmt zu wichtigen Fragen der Musikschule Stellung


Konventsleitung:

Katharina Bereuter, Vorsitz
Pia Wey
Regina Tondi

Der Musiklehrerinnen- und Musiklehrerkonvent gibt sich eine Geschäftsordnung.
Diese regelt insbesondere:

  • die Teilnahme und das Stimm- und Wahlrecht seiner Mitglieder
  • weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • die Leitung und das Protokoll
  • den Beizug allfälliger weiterer Personen, insbesondere des nichtunterrichtenden Schulpersonals
  • die Wahl der Musiklehrerinnen- und Musiklehrervertretung im Schulrat

Konvent-Geschäftsordnung

Der Musiklehrerinnen- und Musiklehrerkonvent entsendet zudem einen Delegierten an die Delegiertenkonferenz der Musikschulen Baselland.