Skip to main content

Talentförderung

  • Übertitel: Für besonders Begabte
  • Einleitungstext:

    Die Talentförderung Musikschulen Baselland unterstützt und fördert besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler in ihrer musikalischen Entwicklung.

  • Text auf Weiterlesen-Button: mehr erfahren
  • Slider-Bild Querformat:
  • Aufzählung Überschrift: Richtlinien
  • Aufzählung:
    • Titel Aufzählungspunkt: Alter, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Talentförderung steht Kindern und Jugendlichen in der Regel ab 8 bis 20 Jahren offen. 

    • Titel Aufzählungspunkt: Voraussetzung, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schülerinnen und Schüler der Talentförderung erwartet, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Instrument und der Musik im Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten steht.

    • Titel Aufzählungspunkt: Eintritt, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Der Eintritt ist für Schülerinnen und Schüler möglich, welche den Unterricht im instrumentalen Hauptfach an einer Musikschule des Kantons BL belegen.

      Der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung gehen folgende Schritte voraus:

      • Eine Empfehlung der Instrumental- oder Gesangslehrperson.
      • Vorspiel und ein Eintrittsgespräch mit der Schulleitung.

      Über die Aufnahme in die Talentförderung entscheidet eine Fachjury des Talentrats bei den jährlichen Aufnahmeprüfungen.

    • Titel Aufzählungspunkt: Fächerangebot, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Folgende Fächer sind zu belegen:

      Basis: Hauptfach empfohlene Unterrichtslektion 0.75 (40 Minuten)

      Aufbau I + II:

      • Instrumental- oder Gesangsunterricht Lektionsdauer mindestens 1.0 Lektionen (50 Minuten). Eine längere Lektionsdauer ist möglich.
      • Nebenfach – Lektion 0.5 (25 Minuten). Die Zeit für das Nebenfach kann auch vollumfänglich für das Hauptfach verwendet werden.
      • Theorie/Gehörbildung – wöchentlich im Einzel- oder Gruppenunterricht
      • Ergänzend: Kammermusik oder Ensemble/Orchester
    • Titel Aufzählungspunkt: Podiumskonzerte, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, einmal pro Jahr an einem Podiumskonzert der Talentförderung aufzutreten. Diese öffentlichen Konzerte werden von der Talentjury besucht und beurteilt. Fragliche Leistungen werden mit der Lehrperson und der Schulleitung besprochen.

    • Titel Aufzählungspunkt: Klassenstunden, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Klassenstunden bilden einen zentralen Bestandteil der Talentförderung. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Klassenstunde teilzunehmen. Diese finden in Form von Workshops statt und dienen der Vertiefung eines bestimmten Themas sowie dem Kontakt und Austausch der Schülerinnen und Schüler.

    • Titel Aufzählungspunkt: Leistungsbericht, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Der jährliche Leistungsbericht besteht aus drei Teilen: Hauptfach- und Nebenfachberichte, Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers.

    • Titel Aufzählungspunkt: Laufbahndossier, Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die musikalische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Laufbahndossier dokumentiert wird.

    • Titel Aufzählungspunkt: Zusätzliche Angebote , Inhalt Aufzählungspunkt:

      Die Talentförderung bietet spezielle, zeitlich begrenzte Kurse und Workshops an. Die Teilnahme wird erwartet.

  • Kosten: Basis Fr. 540.- & Aufbau I + II Fr. 1'080.– (Schulgeld für das gesamte Paket pro Semester)

Die Talentförderung Musikschulen Baselland unterstützt und fördert besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler in ihrer musikalischen Entwicklung.